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Archäologische Sachverhaltsermittlung – Kurz erklärt

 

Dort, wo ein vermutetes Bodendenkmal liegt, wird ein Bauvorhaben mit der Durchführung einer archäologischen Untersuchung von der zuständigen Denkmalbehörde beauflagt. Dies bedeutet nicht von vornherein, dass der Bauherr eine vollständige archäologische Ausgrabung auf seinem Grundstück durchzuführen hat. Je nachdem kann eine sogenannte Sachverhaltsermittlung oder auch eine archäologische Begleitung des Vorhabens angezeigt sein.

Oftmals beruhen die Annahmen der Denkmalbehörde hinsichtlich eines vermuteten Bodendenkmals auf allgemeinen Überlegungen zur Siedlungsgeschichte eines Ortes, auf einzelnen Fundmeldungen interessierter Bürger oder auf Erkenntnissen aus Untersuchungen auf Nachbargrundstücken.

In diesem Fall führen wir als Fachbüro eine archäologische Sachverhaltsermittlung –auch harte Prospektion genannt – durch. Dabei wird mittels kleiner Baggerschurfe festgestellt, ob ein Bodendenkmal auf Ihrem Grundstück wirklich vorhanden ist und wenn ja, welche Ausdehnung es hat und wie gut es noch erhalten ist. Im besten Fall finden wir heraus, dass sich auf Ihrem Grundstück gar kein Bodendenkmal befindet. Für den Fall, dass ein Bodendenkmal doch vorhanden sein sollte, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Konzepte für eine zügige, denkmalverträgliche und kosteneffiziente Umsetzung des geplanten Bauvorhabens. In diesem Zusammenhang übernehmen wir die Vorbereitung und Moderation der notwendigen Behördenkommunikation.

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