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Schutzgut "Kultur- und Sachgüter" – Kurz erklärt

 

Als Kulturgüter werden sämtliche Zeugnisse des menschlichen Handelns verstanden. Dies können sowohl materielle Zeugnisse als auch Zeugnisse geistiger Beschaffenheit sein. Kennzeichnend ist, dass sie für die Menschheitsgeschichte bedeutsam sind und sich im Raum verorten lassen. Hiervon sind, im Gegensatz zum Begriffsverständnis des „Kulturellen Erbes“, das immaterielle Kulturerbe wie etwa Literatur, Musik etc. abzugrenzen. Im Sinne der Umweltprüfung beinhaltet der Begriff "Kulturgut" Objekte, sowohl einzelne als auch Ensembles, zusammen mit ihrem jeweiligen Umgebungsbezug, flächenhafte Strukturen, räumliche Beziehungen sowie Landschaften.

Die Kulturgüter umfassen archäologisches Erbe, bau- und kunsthistorische Denkmale sowie historische Kulturlandschaften.

Als Kulturgut "Archäologisches Erbe" werden die materiellen Hinterlassenschaften der Menschen verstanden. Sie sind Zeugnisse ihrer Lebensformen, ihrer Umwelt und Siedlungstätigkeit. Aus den archäologischen Befunden und den dinglich überlieferten Gegenständen (Funde) können Kenntnisse zur Vergangenheit der Menschen und Einblicke in die Nutzungsphasen des Geländes sowie über die historische Entwicklung der lokalen und regionalen Landschaft abgeleitet werden.

Die historische Kulturlandschaft beschreibt ein eigenes Betrachtungsfeld innerhalb der aktuellen Kulturlandschaft. Sie umfasst Elemente, Bereiche und/oder Strukturen einer einzelnen bestimmten oder auch mehreren unterschiedlichen Zeitstellungen, die prägend auf die Landschaft eingewirkt haben. Die Kulturlandschaft ist dabei immer ein Spiegel des menschlichen Wirkens im Raum und ein Zeugnis seiner Einflussnahme auf die natürliche Landschaft. Die Kulturlandschaft ist immer, im Gegensatz zur Naturlandschaft, vom Menschen geprägt und gestaltet und damit ein Zeugnis seiner Geschichte.

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